Förderung auf Antrag für:

 

  • Veranstaltungen
    • Zuschuss zu Vortragshonoraren  30,- € / Aktion,  max. 60,- € / Jahr
      Antragstellung bis spätesten 01.11. des Jahres    
  • Jugendgruppen
    • Neugründungen von Jugendgruppen 100,- € / einmalig
      Formlose Antragstellung an die Geschäftsführung mit Namen der und Anzahl der Gründungsmitglieder
    • Vereine mit bestehenden Jugendgruppen 100,- € jährlich
      Formlose Antragstellung an die Geschäftsführung mit Jahresprogramm
      und zwei/drei Bildbeiträgen; Antragstellung bis 01.11. des Jahres
    • Einzelaktionen zur Jugendarbeit 30,- € / Aktion, z.B. Ferienprogramm max. 60,- € / Jahr
      Antragstellung an die Geschäftsführung mit Beschreibung der Aktion
      Antragstellung bis spätesten 01.11. des Jahres
  • Gartenpfleger- und Jugendleiterausbildung
    • Zuschuss zur Gartenpfleger- und Jugendleiterausbildung auf Bezirks- und Landesebene.
      Formloser Antrag mit Namen und Gesamtausbildungsplanung vor Beginn (!!!!) der Maßnahme an die Geschäftsführung
  • Reisekosten
    • Anlass, km und Reiseziel
      Antragstellung bis spätesten 01.11. des Jahres
  • Lehrreiche und vielfältige Landschaft
    • z.B. Pflanzmaßnahmen in öffentlichen Bereichen in Abstimmung mit der Gemeinde
    • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
    • Zuschusshöhe wird in Einzelabstimmung durch den Vorstand und Beirat des Kreisverbands festgelegt
  • Besondere und außergewöhnliche Projekte
    • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
    • Zuschusshöhe wird in Einzelabstimmung durch den Vorstand und Beirat des Kreisverbands festgelegt 

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Förderantrag
Beantragung von Veranstaltungszuschüssen u.ä.
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